Die Förderung beim Bausparen
Wer einen Bausparvertrag zur Baufinanzierung abschließt erhält verschiedene Förderungen für das Bausparen.
Wenn man den Bausparvertrag im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen bespart hat man Anspruch auf Arbeitnehmersparzulagen als Förderung fürs Bausparen.
Eine weitere Förderung fürs Bausparen ist die sogenannte Wohnbauprämie, die man vom Staat erhält. Sie muss von der Bausparkasse beantragt werden.
Voraussetzung ist einen jährliche Mindesteinzahlung in den Bausparvertrag in Höhe von 50 Euro.
Ein Bausparvertrag als Baufinanzierung wird also auf verschiedene Art und Weise gefördert, zum einen durch die Arbeitnehmerzulagen, zum anderen durch die Wohnbauprämie. Beide Förderungen fürs Bausparen sind zwar nicht extrem hoch, jedoch auf die Jahre gesehen über die ein Bausparvertrag im Zuge einer Baufinanzierung in der Regel läuft kommen auf diese Art und Weise einige Euro zusammen, die die Summe doch um einiges aufstocken.
Eine Förderung fürs Bausparen sollte man sich wenn man Anspruch auf sie hat auf keinen Fall entgehen lassen, da man ansonsten praktisch gesehen auf geschenktes Geld verzichtet, das man später bei der Baufinanzierung sicher gut gebrauchen kann.
In der Regel informieren die Bausparkassen den Vertragsnehmer im Vorfeld über die Möglichkeiten der Förderung des Bausparens, so dass man normalerweise genau erfährt welche Förderungen und in welcher Höhe man erhält, so dass man in der Lage ist diese in der Baufinanzierung schon mit einzurechnen und so genau zu berechnen, welche Summe am Ende aus dem Bausparvertrag resultiert.
Die Förderung des Bausparens ist in der Vergangenheit schon an einigen Stellen gekürzt worden und wird aller Voraussicht nach auch in Zukunft nach gekürzt werden, deshalb sollte man mit der Baufinanzierung beginnen, ehe neue Gesetze greifen und Förderungen sinken.
Bausparen
Der Bausparvertrag zählt ebenfalls zu den garantierten Geldanlagen. Dieses Modell ist bekannt und beliebt bei jedem Sparer. Man zahlt monatlich oder jährlich einen bestimmten Geldbetrag ein, erhält für diesen Betrag Zinsen und staatliche Zuwendungen, so dass man sich nach einer festgelegten Zeit ein Guthaben auszahlen lassen kann. Bausparen ist die einzige vermögensbildende Anlage, die sogar doppelt vom Staat gefördert wird.
1. Bausparen wird vom Staat mit der Wohnungsbauprämie unterstützt.
Gefördert werden 8,8 Prozent, bis zu 512 Euro (für Alleinstehende) oder 1024 Euro (für Ehepaare), im Jahr. Zu den begünstigten Aufwendungen gehören:
- Zinsen
- Sparbeiträge
- Abschlussgebühr
Die Wohnungsbauprämie wird ab einem jährlichen Sparbeitrag von 50 Euro gewährt. Das zu versteuernde Einkommen für Ledige darf 25.600 Euro und bei Ehepaaren 51.200 Euro nach Abzug aller Steuern und Werbekosten nicht übersteigen. Die Wohnungsbauprämie erhalten schon Jugendliche ab 16 Jahren.
2. Werden vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber auf einen Bausparvertrag eingezahlt, honoriert der Staat dies mit der Arbeitnehmer-Sparzulage. Das sind 9 Prozent von maximal 470 Euro bei Ledigen und 940 Euro für Ehepaare im Jahr. Anspruchsberechtigt sind Alleinstehende mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 17.900 Euro und Verheiratete deren Jahreseinkommen 35.800 Euro nach Abzug aller Steuern und Werbekosten nicht übersteigt.
Viele Banken zahlen ihren Bausparkunden einen Treuebonus. Nach erfolgreichem Ablauf des Bausparvertrags können Sie eine einmaligen Geldbetrag oder Extra-Guthabenverzinsung bekommen. Dafür müssen eventuell neue prämienbegünstigte Bausparverträge abgeschlossen werden bzw. der abgelaufene Betrag bleibt prämienbegünstigt und Sie sparen weiterhin an. Bevor Sie also einen Bausparvertrag abschließen, fragen Sie nach dem Treuebonus.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, wie Sie mit Ihrem Bausparvertrag, nach dem dieser zuteilungsreif ist, weiter umgehen.
1. Sie beantragen das Bauspardarlehen. Damit erhalten Sie ihr Guthaben, die Zinsen und Ihr Darlehen und können es nun für Ihre Zwecke verwenden.
2. Sie lassen sich Ihr Darlehen erst zu einem späteren Zeitpunkt auszahlen und nehmen erst einmal nur Ihr Guthaben und die Zinsen in Anspruch.
3. Sie veranlassen, dass Ihre Zuteilung verschoben wird und nehmen damit Ihr Darlehen erst zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch.
4. Sie verzichten auf Ihr Darlehen und damit auch auf Ihre Zuteilung. Damit bekommen Sie ihr Sparguthaben und die Zinsen. Einige Banken zahlen ihren Kunden einen zusätzlichen Treuebonus aus.
5. Sie verzichten auf Ihre derzeitige Zuteilung. Sie können jetzt die Sparsumme Ihres Bausparvertrags erhöhen und weiter sparen.
Bevor man also eine Geldanlage zeichnet, sollte man sich genau vorstellen, was man mit seinem Geld später machen möchte und kann dann entscheiden, was die richtige Anlage tatsächlich für einen ist.
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