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Die Förderung beim Bausparen

Wer einen Bausparvertrag zur Baufinanzierung abschließt erhält verschiedene Förderungen für das Bausparen.

Wenn man den Bausparvertrag im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen bespart hat man Anspruch auf Arbeitnehmersparzulagen als Förderung fürs Bausparen.

Eine weitere Förderung fürs Bausparen ist die sogenannte Wohnbauprämie, die man vom Staat erhält. Sie muss von der Bausparkasse beantragt werden.

Voraussetzung ist einen jährliche Mindesteinzahlung in den Bausparvertrag in Höhe von 50 Euro.

Ein Bausparvertrag als Baufinanzierung wird also auf verschiedene Art und Weise gefördert, zum einen durch die Arbeitnehmerzulagen, zum anderen durch die Wohnbauprämie. Beide Förderungen fürs Bausparen sind zwar nicht extrem hoch, jedoch auf die Jahre gesehen über die ein Bausparvertrag im Zuge einer Baufinanzierung in der Regel läuft kommen auf diese Art und Weise einige Euro zusammen, die die Summe doch um einiges aufstocken.

Eine Förderung fürs Bausparen sollte man sich wenn man Anspruch auf sie hat auf keinen Fall entgehen lassen, da man ansonsten praktisch gesehen auf geschenktes Geld verzichtet, das man später bei der Baufinanzierung sicher gut gebrauchen kann.

In der Regel informieren die Bausparkassen den Vertragsnehmer im Vorfeld über die Möglichkeiten der Förderung des Bausparens, so dass man normalerweise genau erfährt welche Förderungen und in welcher Höhe man erhält, so dass man in der Lage ist diese in der Baufinanzierung schon mit einzurechnen und so genau zu berechnen, welche Summe am Ende aus dem Bausparvertrag resultiert.

Die Förderung des Bausparens ist in der Vergangenheit schon an einigen Stellen gekürzt worden und wird aller Voraussicht nach auch in Zukunft nach gekürzt werden, deshalb sollte man mit der Baufinanzierung beginnen, ehe neue Gesetze greifen und Förderungen sinken.

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